Zum Inhalt

Passwortanforderungen🔗

Beim Verwalten von Kennwörtern müssen die folgenden Sicherheitsanforderungen gemäß der BSI-Regelung "ORP.4.A22: Regelung zur Passwortqualität" und BSI-Regelung "ORP.4.A8: Regelung des Passwortgebrauchs" zwingend eingehalten werden. Diese Anforderungen sind darauf ausgelegt, Ihre Daten bestmöglich zu schützen und unbefugten Zugriff zu verhindern.


Um als sicher zu gelten, muss Ihr Passwort die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Mindestlänge: Das Passwort muss mindestens 14 Zeichen lang sein.

  2. Zeichenklassen: Das Passwort muss aus Zeichen aus mindestens drei der vier folgenden Zeichengruppen bestehen:

    • Kleinbuchstaben (a-z),

    • Großbuchstaben (A-Z),

    • Ziffern (0-9),

    • Erlaubte Sonderzeichen: $ % + # - _

  3. Nicht zulässig sind:

    • Umlaute (ä, ö, ü) sowie Buchstaben, die nicht im deutschen Alphabet enthalten sind (z. B. ß, ê, ñ),

    • Andere Sonderzeichen, die nicht in der obigen Liste aufgeführt sind.


Beim Ändern eines Passworts ist sicherzustellen, dass das neue Kennwort sich von den fünf vorhergehenden Passwörtern unterscheidet. Dies stellt sicher, dass Ihre Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich aufrechterhalten werden, und minimiert das Risiko eines unbefugten Zugriffs auf Ihr Konto.

Des Weiteren gelten die Regelungen des Passwortgebrauchs (gemäß BSI-Grundschutz: ORP.4.A8):

  1. Einsatz von Passwörtern als Authentifizierungsverfahren: Es muss geprüft werden, ob Passwörter als alleinige Authentifizierung eingesetzt werden sollen oder durch weitere Verfahren wie z. B. Zertifikate oder Multi-Factor-Authentifizierung ergänzt bzw. ersetzt werden können.

  2. Verbot der Wiederverwendung: Passwörter dürfen nicht mehrfach verwendet werden. Für jedes IT-System bzw. jede Anwendung muss ein eigenes, eigenständiges Passwort verwendet werden.

  3. Verbot schwacher oder häufig genutzter Passwörter: Passwörter, die leicht zu erraten sind oder in gängigen Passwortlisten auftauchen, dürfen nicht verwendet werden.

  4. Geheimhaltung der Passwörter: Passwörter müssen geheim gehalten werden. Sie dürfen nur persönlich bekannt sein und müssen unbeobachtet eingegeben werden.

  5. Verbot der Speicherung auf Hardware-Funktionstasten: Passwörter dürfen nicht auf programmierbaren Funktionstasten von Tastaturen oder Mäusen gespeichert werden.

  6. Schriftliche Fixierung nur im Notfall: Ein Passwort darf nur für eine Hinterlegung im Notfall schriftlich fixiert werden, aber muss sicher aufbewahrt werden.

  7. Empfehlung eines Passwort-Managers: Der Einsatz eines Passwort-Managers sollte geprüft werden.

  8. Passwortwechsel bei Verdacht auf Kompromittierung: Ein Passwort muss gewechselt werden, wenn es unautorisierten Personen bekannt wurde oder auch nur der Verdacht darauf besteht.